Elterngeld mindestens 300 €, Kindergeld 259 € (2026), BAföG-Kinderbetreuungszuschlag, Kinderbetreuung über das Studierendenwerk.
Studieren mit Kind ist möglich, und es gibt eigene Unterstützung dafür. Hier steht, was Studierende und studierende Eltern beantragen können.
In der Schwangerschaft
Der Mutterschutz gilt auch für Studentinnen. In den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt müssen Sie keine Lehrveranstaltungen besuchen und keine Prüfungen ablegen, Sie dürfen es aber, wenn Sie möchten (§ 1 MuSchG).
Geld
- BAföG-Kinderbetreuungszuschlag: 160 € im Monat für jedes eigene Kind unter 14, das bei Ihnen lebt (§ 14b BAföG).
- Längeres BAföG: Die Förderungshöchstdauer kann für Zeiten der Kinderbetreuung verlängert werden.
- Elterngeld: mindestens 300 € im Monat, auch ohne vorheriges Einkommen (Elterngeld).
- Kindergeld: 259 € pro Kind und Monat im Jahr 2026 (Kindergeld).
- Weitere Hilfen: Je nach Situation kommen auch Kinderzuschlag, Wohngeld oder Hilfen für Alleinerziehende infrage.
An der Hochschule
- Urlaubssemester: wegen Schwangerschaft oder Kinderbetreuung meist möglich; prüfen Sie die Regeln Ihrer Hochschule.
- Flexibel studieren: Viele Hochschulen haben Familienbüros, flexible Prüfungstermine und Teilzeitstudium.
- Studierendenwerk: Die Studierendenwerke bieten Kitas, Wohnungen für Familien und Beratung für studierende Eltern.
- Beratung: Die Beratung beim BAföG-Amt oder Ihrem Studierendenwerk hilft Ihnen, diese Leistungen richtig zu kombinieren, denn sie beeinflussen sich gegenseitig.
Quellen