Jugendamt, VAMV, Caritas: kostenlose Beratung, Kinderbetreuung und Unterhaltsvorschuss.
Ein Kind allein großzuziehen ist viel Arbeit, und Deutschland bietet Alleinerziehenden verschiedene Geldleistungen und Hilfen. Das meiste muss man beantragen, deshalb lohnt es sich zu wissen, was es gibt.
Geld
- Unterhaltsvorschuss: Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, zahlt das Jugendamt 2026 bis zu 227 € (0–5 Jahre), 299 € (6–11) oder 394 € (12–17) im Monat. Beantragen Sie ihn schnell: Rückwirkend gibt es ihn nur für einen Monat (Familienportal).
- Steuerentlastung: Steuerklasse II mit einem Entlastungsbetrag von 4.260 € im Jahr, plus 240 € für jedes weitere Kind (§ 24b EStG).
- Elterngeld: Alleinerziehende können alle 14 Monate nehmen (Elterngeld).
- Kinderzuschlag: bis zu 297 € pro Kind und Monat bei kleinem Einkommen; Alleinerziehende brauchen mindestens 600 € brutto.
- Grundsicherung: Reicht Ihr Einkommen nicht zum Leben, enthält die Grundsicherung (Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld) einen Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Freistellung, wenn Ihr Kind krank ist
2026 bekommen gesetzlich versicherte Alleinerziehende Kinderkrankengeld für 30 Arbeitstage pro Kind im Jahr, insgesamt höchstens 70 Tage (§ 45 SGB V; Überblick der TK).
Unterhalt und Vaterschaft
Das Jugendamt hilft Ihnen kostenlos, die Vaterschaft feststellen zu lassen und Unterhalt vom anderen Elternteil einzufordern (Beistandschaft, § 1712 BGB).
Der andere Elternteil lebt im Ausland?
- Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt ist auch in diesem Fall möglich, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt (UVG).
- Unterhalt im Ausland geltend machen: Das Bundesamt für Justiz ist die zentrale deutsche Stelle für grenzüberschreitenden Unterhalt. Es hilft kostenlos bei EU-Staaten und vielen weiteren, etwa Großbritannien, den USA, Norwegen und der Türkei. Prüfen Sie zuerst die Länderliste (Bundesamt für Justiz).
- So geht es: Den Antrag stellen Sie meist bei einem zuständigen Amtsgericht, das ihn an das Bundesamt für Justiz weiterleitet (Justiz NRW). Das Jugendamt hilft Ihnen bei den Formularen.
- Kontakt: Bundesamt für Justiz, +49 228 99 410-6434, auslandsunterhalt@bfj.bund.de.
Beratung und Kontakt
- Jugendamt: Beratung vor Ort zu Sorgerecht, Umgang und Unterhalt.
- Beratungsstellen: Schwangerschafts- und Familienberatungsstellen von Trägern wie Caritas, Diakonie und pro familia.
- VAMV: der Verband alleinerziehender Mütter und Väter VAMV mit Gruppen vor Ort.
- Hotlines: siehe Hilfe & Hotlines.
Die Übersicht 2026 für Alleinerziehende des Bundesfamilienministeriums nennt alle Beträge.
Quellen