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Aufenthaltstitel für Ihr Kind

Kinder aus Nicht-EU-Staaten bekommen einen Aufenthaltstitel, der an den der Eltern geknüpft ist. Antrag bei der Ausländerbehörde.

Auf einen Blick

Kinder, die keine Staatsangehörigen der EU, des EWR oder der Schweiz sind, brauchen in Deutschland einen eigenen Aufenthaltstitel. Das gilt auch für Babys, die in Deutschland geboren werden, außer sie werden bei der Geburt deutsch (Deutsche Staatsangehörigkeit für Kinder).

In Deutschland geborene Babys

Kinder, die nach Deutschland kommen

Kinder, die zu ihren Eltern ziehen, brauchen meist vor der Einreise ein Visum zum Familiennachzug von der deutschen Botschaft (§ 32 AufenthG). Nach der Ankunft und der Anmeldung stellt die Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel aus.

Was Sie meistens brauchen

Wenn der Elternteil mit dem Arbeitsvisum den Job verliert

Die Aufenthaltstitel von Partnerin oder Partner und Kindern hängen oft vom Titel des arbeitenden Elternteils ab. Ein Jobverlust beendet den Titel nicht automatisch, die Ausländerbehörde kann ihn aber verkürzen, wenn die Arbeit eine wesentliche Voraussetzung war (§ 7 AufenthG).

EU-Bürgerinnen und -Bürger

Kinder von Staatsangehörigen der EU, des EWR oder der Schweiz brauchen keinen Aufenthaltstitel. Sie brauchen nur einen Pass oder Personalausweis und die Anmeldung.

Quellen

Your checklist

  • Prüfen, ob Ihr Kind bei der Geburt deutsch wird
  • Reisepass des Kindes bei Ihrer Botschaft beantragen
  • Innerhalb von 6 Monaten einen Termin bei der Ausländerbehörde machen
  • Pass, Geburtsurkunde, Meldebescheinigung und Versicherungsnachweis mitbringen
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