Frauenarzt und Mutterpass, Hebamme finden, Vorsorgeuntersuchungen Woche für Woche und was Ihre Krankenkasse bezahlt.
Ein positiver Test wirft viele Fragen auf einmal auf. Hier steht, was Sie in den ersten Wochen tun sollten, in einer sinnvollen Reihenfolge. Nichts davon ist auf den Tag dringend, aber je früher Sie anfangen, desto leichter wird der Rest.
Ihre ersten Schritte
Positiver Test → Frauenärztin → Hebamme → Krankenkasse → Arbeitgeber
1. Zur Frauenärztin oder zum Frauenarzt
- Wann: sobald der Test positiv ist; die erste Untersuchung sollte so früh wie möglich sein (familienplanung.de).
- Mutterpass: Bei einem der ersten Termine bekommen Sie dieses kleine Heft. Darin steht jede Untersuchung und jeder Test; bringen Sie es zu jedem Termin und zur Geburt mit.
- Auch die Hebamme: Sie kann die meisten Routineuntersuchungen ebenfalls machen; Sie können beides kombinieren (Mutterschafts-Richtlinien, G-BA).
2. Früh eine Hebamme suchen
- Früh anfangen: In vielen Städten sind Hebammen knapp, suchen Sie also im ersten Drittel der Schwangerschaft.
- Was sie tut: Sie begleitet Sie in der Schwangerschaft und besucht Sie nach der Geburt zu Hause. Die gesetzliche Kasse bezahlt (§ 24d SGB V).
- Wo suchen: die Hebammenliste des GKV-Spitzenverbands und Hebammenportale Ihrer Stadt.
Keine Frauenärztin und keine Hebamme frei?
In vielen Städten sind die Praxen voll. Diese offiziellen Wege helfen.
Frauenärztin oder Frauenarzt
- Terminservice: Rufen Sie die 116 117 an (kostenlos, rund um die Uhr), nutzen Sie die App 116117 oder buchen Sie online. Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt gesetzlich Versicherten einen Termin in einer frauenärztlichen Praxis. Dafür brauchen Sie keine Überweisung und keinen Code (KBV).
- Keine Wahl: Die Praxis können Sie nicht wählen, und sie kann weiter weg sein (Verbraucherzentrale). Fragen Sie beim ersten Termin, ob die Praxis Sie weiter betreuen kann.
- Auf Englisch: Die offizielle Arztsuche auf 116117.de kann Praxen nach Fremdsprachen filtern, zum Beispiel Englisch (KBV).
Hebamme
- Wo suchen: in der Hebammenliste der gesetzlichen Krankenkassen und bei Ammely, der kostenlosen Vermittlungsplattform des Deutschen Hebammenverbands. Ammely zeigt, welche Hebammen freie Kapazitäten haben, und bietet eine Akutsuche für kurzfristige Betreuung.
- Zur Geburt noch keine Hebamme? Fragen Sie in der Geburtsklinik: Manche haben Lotsinnen, die bei der Suche nach einer Nachsorge helfen. Auch Ihre Frauenärztin und Ihre Kinderarztpraxis können Untersuchungen für Sie und Ihr Baby übernehmen (familienplanung.de).
3. Krankenversicherung prüfen
Sagen Sie Ihrer Krankenkasse, dass Sie schwanger sind. Wenn Sie noch nicht versichert sind, kümmern Sie sich jetzt darum, denn Sie brauchen Schutz für die Geburt und für Ihr Baby. Was bezahlt wird, steht weiter unten.
4. Früh den Arbeitgeber informieren
Nach dem Gesetz sollen Sie Ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen, sobald Sie davon wissen, mit dem errechneten Termin (§ 15 MuSchG). Eine feste Frist gibt es nicht, aber Ihr Schutz beginnt erst, wenn Ihr Arbeitgeber Bescheid weiß.
- Gefährliche Arbeit endet. Ihr Arbeitgeber muss Ihren Arbeitsplatz auf Gefahren prüfen und Sie sofort schützen. Manche Arbeiten sind in der Schwangerschaft verboten, zum Beispiel regelmäßig mehr als 5 kg heben, Kontakt mit bestimmten Chemikalien, Viren oder Strahlung und Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Tempo (§ 11 MuSchG). Das ist besonders wichtig, wenn Ihre Arbeit körperlich ist oder Sie mit Chemikalien, Patienten oder Kindern arbeiten.
- Ihr Lohn ist sicher. Lässt sich die Gefahr nicht beseitigen, muss Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeit anpassen oder Ihnen eine andere Tätigkeit geben. Als letzter Schritt stellt er Sie frei, und Sie behalten Ihren vollen Durchschnittslohn (§ 13, § 18 MuSchG).
- Kündigung: Sie sind ab Beginn der Schwangerschaft geschützt. Werden Sie gekündigt, bevor Sie es gesagt haben, teilen Sie es innerhalb von 2 Wochen mit (§ 17 MuSchG).
- Mehr unter Mutterschutz.
5. Kostenlose Beratung
Jede und jeder hat das Recht auf kostenlose, vertrauliche Beratung zu allen Fragen rund um die Schwangerschaft, auch zu Geld, Arbeit, Partnerschaft und Rechten (§ 2 SchKG). Beratungsstellen helfen auch beim Antrag an die Bundesstiftung „Mutter und Kind“, wenn das Geld knapp ist. Beratungsstelle finden.
Überfordert oder unsicher?
Eine Schwangerschaft kann Sorgen um Geld, Wohnung, Partnerschaft, Job oder Aufenthaltspapiere mit sich bringen, auch wenn das Baby sehr gewünscht ist. Damit müssen Sie nicht allein bleiben.
- Beratungsstellen: Schwangerschaftsberatungsstellen beraten kostenlos und vertraulich, auf Wunsch anonym, zu jeder Frage und in jeder Lebenslage (Familienportal).
- Hilfetelefon: Hilfetelefon „Schwangere in Not“: kostenlos, anonym, rund um die Uhr, in 19 Sprachen, 0800 40 40 020 (hilfetelefon-schwangere.de). Dort hört man Ihnen zu und vermittelt Sie an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
6. Unverheiratete Eltern: Vaterschaft und Sorgerecht vor der Geburt
Sind die Eltern nicht verheiratet, kann der Vater die Vaterschaft schon in der Schwangerschaft anerkennen (§ 1594 BGB), und Sie können eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben (§ 1626a BGB). Beides ist beim Jugendamt kostenlos und macht die Anmeldung der Geburt viel einfacher.
7. An Geburt und Geld denken
Etwa zur Mitte der Schwangerschaft schauen Sie, wo Sie Ihr Kind bekommen möchten (Wo und wie gebären), und planen Elterngeld und Elternzeit (Elterngeld und Elternzeit). Einen Überblick über alle Leistungen gibt Familienleistungen im Überblick.
Vorsorge Woche für Woche
Die Schwangerschaft wird in Wochen ab dem ersten Tag der letzten Periode gezählt („SSW“). Eine ausgetragene Schwangerschaft dauert etwa 40 Wochen.
- SSW 1–13: Mutterpass, erste Blutuntersuchungen
- SSW 9–12: 1. Ultraschall
- SSW 19–22: 2. Ultraschall
- SSW 24–28: Zuckertest auf Schwangerschaftsdiabetes
- SSW 29–32: 3. Ultraschall
- SSW 34: Mutterschutz beginnt (6 Wochen vor dem Termin)
- SSW 40: errechneter Termin
- 3–8 Wochen nach der Geburt: Ihre eigene Nachuntersuchung
Routineuntersuchungen, die die gesetzliche Kasse bezahlt; Quelle: Mutterschafts-Richtlinien, G-BA.
Regelmäßige Untersuchungen
Die Untersuchungen finden etwa alle 4 Wochen statt, in den letzten zwei Monaten alle 2 Wochen. Dazu gehören Gewicht, Blutdruck, Urin, Herzschlag und Lage des Babys. (Mutterschafts-Richtlinien)
1.–13. Woche: erstes Drittel
- Schwangerschaft bestätigen lassen, Mutterpass und erste Blutuntersuchungen (Blutgruppe, Antikörper, Rötelnschutz und mehr).
- Erster Ultraschall etwa in der 9.–12. Woche.
- Information über freiwillige vorgeburtliche Untersuchungen. Ein Bluttest auf Trisomien (NIPT) wird nur im Einzelfall nach ärztlicher Beratung bezahlt (familienplanung.de).
- Mit der Hebammensuche beginnen (Schritt 2 oben).
14.–27. Woche: zweites Drittel
- Zweiter Ultraschall etwa in der 19.–22. Woche.
- Test auf Schwangerschaftsdiabetes (Zuckertest) zwischen der 24. und 28. Woche.
- Einen Geburtsvorbereitungskurs buchen; die Kasse bezahlt ihn.
- Kliniken oder ein Geburtshaus anschauen und sich anmelden (Wo und wie gebären).
- Nach empfohlenen Impfungen in der Schwangerschaft fragen, etwa gegen Keuchhusten und Grippe (STIKO, Robert Koch-Institut).
28.–40. Woche: letztes Drittel
- Dritter Ultraschall etwa in der 29.–32. Woche.
- Ihre Ärztin oder Hebamme stellt die Bescheinigung über den errechneten Termin aus. Damit beantragen Sie das Mutterschaftsgeld.
- Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Termin (§ 3 MuSchG). Siehe Mutterschutz.
- Unterlagen für Elterngeld und Kindergeld vorbereiten, damit Sie direkt nach der Geburt beantragen können (Elterngeld, Kindergeld).
- Eine Kinderarztpraxis wählen (Kinderarzt) und die Kliniktasche packen.
Nach der 40. Woche
Viele Babys kommen etwas später. Nach dem errechneten Termin werden Sie häufiger untersucht, und Ihre Ärztin oder die Klinik bespricht mit Ihnen, wann eine Einleitung sinnvoll ist.
Rufen Sie sofort Ihre Ärztin, die Klinik oder die 112 an, wenn Sie Blutungen haben, Fruchtwasser abgeht, vor der 37. Woche regelmäßige Wehen einsetzen, Sie starke Kopfschmerzen mit verschwommenem Sehen haben oder Ihr Baby sich viel weniger bewegt als sonst.
Nach der Geburt: Ihre eigene Untersuchung
Vereinbaren Sie etwa 3 bis 8 Wochen nach der Geburt einen Termin bei Ihrer Frauenärztin, nach einem Kaiserschnitt oder Komplikationen früher. Dort wird geprüft, wie Ihr Körper heilt, und Sie können über Verhütung, Beckenbodentraining und Ihr Befinden sprechen. (gesund.bund.de)
Was Ihre Krankenkasse bezahlt
Mit gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) sind Vorsorge und Geburt per Gesetz abgedeckt. Für die folgenden Leistungen zahlen Sie nichts extra.
Was die gesetzliche Kasse bezahlt
- Ärztliche Betreuung: alle Untersuchungen, Ultraschalle und Tests aus den Mutterschafts-Richtlinien (§ 24d SGB V).
- Hebammenhilfe: in der Schwangerschaft, bei der Geburt und danach, mit Hausbesuchen und Stillberatung.
- Geburtsvorbereitungskurs: bis zu 14 Stunden bei einer zugelassenen Hebamme oder Physiotherapeutin; auch Live-Onlinekurse zählen (AOK). Die Gebühr für die Partnerin oder den Partner wird meist nicht bezahlt, manche Kassen übernehmen sie aber als Extra, fragen Sie also nach. Viele Hebammen und Kliniken bieten Kurse auf Englisch an; buchen Sie früh, die Kurse sind schnell voll.
- Rückbildungskurs: siehe Wo und wie gebären.
- Arznei- und Heilmittel, die wegen der Schwangerschaft nötig sind, ohne die übliche Zuzahlung (§ 24e SGB V).
- Die Geburt selbst, in der Klinik, im Geburtshaus oder zu Hause (§ 24f SGB V).
- Haushaltshilfe, wenn Sie wegen Schwangerschaft oder Geburt den Haushalt nicht führen können (§ 24h SGB V).
- Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes, wenn Sie angestellt sind (§ 24i SGB V).
Mutterschaftsgeld kurz erklärt
Während des Mutterschutzes behalten Sie durch Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss ungefähr Ihr volles Nettogehalt; wer zahlt und wie Sie es beantragen, steht unter Mutterschutz.
Was meist nicht bezahlt wird
Manche Untersuchungen werden als private Zusatzleistungen (IGeL) angeboten, etwa bestimmte zusätzliche Ultraschalle oder der Toxoplasmose-Test ohne medizinischen Grund. Fragen Sie, was medizinisch nötig ist, bevor Sie zahlen. Manche Krankenkassen zahlen Extras freiwillig, fragen Sie also Ihre.
Private Versicherung
Bei privater Versicherung hängt die Leistung von Ihrem Vertrag ab. Prüfen Sie früh, was für Geburt, Hebamme und Neugeborenes bezahlt wird und ob Ihr Baby bei Ihnen versichert werden kann.
Nicht versichert?
Schwangerschaftsberatungsstellen helfen Ihnen, einen Weg in die Versicherung zu finden und die Versorgung zu bezahlen. Beratungsstelle finden.
Kinderwunschbehandlung (IVF)
- Gesetzliche Kasse: bezahlt 50 % einer IVF oder ICSI für bis zu 3 Versuche. Voraussetzungen: Sie sind verheiratet, beide sind mindestens 25, die Frau ist unter 40 und der Mann unter 50, und die Kasse genehmigt den Behandlungsplan vorher (§ 27a SGB V).
- Zusätzliche Förderung: In 12 Bundesländern geben Bund und Land zusätzlich Geld dazu, auch für unverheiratete Paare. Prüfen Sie das mit dem Online-Förder-Check (Familienportal; informationsportal-kinderwunsch.de).
Quellen
- Mutterschafts-Richtlinien, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
- § 24d SGB V, Hebammenhilfe
- § 2 SchKG, Recht auf Schwangerschaftsberatung
- § 1594 BGB und § 1626a BGB, Vaterschaft und Sorgerecht
- familienplanung.de, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
- § 3 MuSchG, Schutzfristen
- § 15, § 11, § 13, § 17, § 18 MuSchG, Mitteilung, unzulässige Tätigkeiten, Kündigung, Lohn
- STIKO-Impfempfehlungen, Robert Koch-Institut
- §§ 24c–24i SGB V, Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- § 10 SGB V, Familienversicherung
- Mutterschaftsleistungen, Familienportal des Bundesfamilienministeriums
- Wochenbett, gesund.bund.de (Bundesgesundheitsministerium)
- Patientenservice 116117, Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Hebammensuche Ammely, Deutscher Hebammenverband
- Hebammen-Nachsorge, familienplanung.de
- Geburtsvorbereitungskurs, AOK
- Schwangerschaftsberatung, Familienportal
- Hilfetelefon Schwangere in Not, Bundesfamilienministerium
- § 27a SGB V, künstliche Befruchtung
- Förderung der Kinderwunschbehandlung, Familienportal