Kindererziehung erhöht Ihre gesetzliche Rente: bis zu 3 Jahre pro Kind werden angerechnet. Das zählt aber erst, wenn es erfasst ist, also beantragen Sie es.
Die Zeit, in der Sie ein Kind erziehen, zählt für die gesetzliche Rente, auch wenn Sie nicht arbeiten und keine Beiträge zahlen. Das heißt Kindererziehungszeit. Viele Eltern, besonders zugezogene, lassen sie nie eintragen und verlieren später Geld.
Formular V0800 → Geburtsurkunde → Rentenkonto
Die ersten 10 Jahre jedes Kindes zählen für denselben Elternteil als Berücksichtigungszeit (§ 57 SGB VI). Sie helfen, Mindestversicherungszeiten zu erreichen, und können, wenn Sie mindestens 25 Jahre Rentenzeiten haben, Ihre Rente erhöhen, wenn Sie während der Erziehung gearbeitet oder zwei oder mehr Kinder unter 10 gleichzeitig erzogen haben.
Für vor 1992 geborene Kinder werden derzeit 2,5 Jahre angerechnet. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 3 Jahre, genauso viel wie für jüngere Kinder. Wegen der technischen Umsetzung beginnt die Auszahlung 2028, mit Nachzahlung. Meist müssen Sie nichts beantragen (Deutsche Rentenversicherung).
In der Regel zählt nur die Erziehung in Deutschland. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel wenn ein deutscher Arbeitgeber Sie ins Ausland entsandt hat, und EU-Regeln können gelten. Fragen Sie die DRV zu Ihrem Fall.
Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenlos am Telefon unter 0800 1000 4800 (Mo–Do 8:00–19:00, Fr 8:00–15:30) und in Beratungsstellen vor Ort.