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Mutterschutz

Ihre Rechte bei der Arbeit in Schwangerschaft und Stillzeit: Schutzfristen, Geld, sichere Arbeitsbedingungen, Kündigungsschutz und die neuen Regeln nach einer Fehlgeburt.

Auf einen Blick

Wer ist geschützt?

Den Arbeitgeber informieren

Arbeitszeit

Sichere Arbeitsbedingungen

Ihr Arbeitgeber muss jede unverantwortbare Gefährdung für Sie oder Ihr Baby ausschließen. (§ 9 MuSchG) Beispiele für Arbeiten, die in der Schwangerschaft nicht erlaubt sind:

Wenn es eine Gefährdung gibt

Arbeitsplatz anpassen → Andere Tätigkeit → Beschäftigungsverbot, voller Lohn

Schutzfristen

6 Wochen vorher → Geburt → 8 Wochen danach

Geld während der Schutzfristen

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss ersetzen zusammen normalerweise Ihr volles Nettogehalt:

Kündigungsschutz

Fehlgeburt und Totgeburt

Stillen am Arbeitsplatz

Ihre weiteren Rechte

Wo Sie Hilfe bekommen

Quellen

Your checklist

  • Den Arbeitgeber informieren, sobald Sie es wissen, und um das persönliche Gespräch bitten
  • Eine Bescheinigung mit dem errechneten Termin holen
  • Mutterschaftsgeld etwa 7 Wochen vor dem Termin beantragen
  • Elternzeit mindestens 7 Wochen vor Beginn mitteilen
  • In der Schwangerschaft gekündigt? Innerhalb von 2 Wochen informieren, innerhalb von 3 Wochen klagen
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