259 € pro Kind und Monat im Jahr 2026. Beantragen Sie es bald nach der Geburt bei der Familienkasse: rückwirkend gibt es nur 6 Monate.
Kindergeld ist die monatliche Leistung für Kinder. 2026 beträgt es 259 € pro Kind und Monat, für jedes Kind gleich und unabhängig vom Einkommen. Ausgezahlt wird es von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Wer bekommt es?
- Wohnsitz in Deutschland: Eltern, die hier wohnen oder unbeschränkt steuerpflichtig sind.
- EU, EWR, Schweiz: zu denselben Bedingungen wie Deutsche.
- Andere Staatsangehörige: mit bestimmten Aufenthaltstiteln, zum Beispiel Niederlassungserlaubnis oder einem Titel, der Arbeit erlaubt (§ 62 EStG).
- Steuer-ID: Sie und Ihr Kind brauchen eine. Ihr Baby bekommt sie per Post, nachdem die Geburt angemeldet ist.
So beantragen Sie es
Geburt angemeldet → Steuer-ID per Post → Antrag → 259 € im Monat
- Wo: online oder mit dem Formular bei der Familienkasse.
- Frist: bald nach der Geburt beantragen; nachgezahlt wird nur für die 6 Monate vor dem Antragsmonat (§ 66 EStG).
- Sie brauchen: Geburtsurkunde, beide Steuer-IDs, Bankverbindung.
- Ein Elternteil: Nur ein Elternteil bekommt das Geld.
Gut zu wissen
- Bis wann: bis 18, oder bis 25, solange Ihr Kind eine Ausbildung macht oder studiert.
- Kinderfreibetrag: Bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob er für Sie günstiger ist. Sie tun nichts.
- Kleines Einkommen: eventuell zusätzlich Kinderzuschlag bis 297 € pro Kind und Monat. Mehr unter Familienleistungen im Überblick.
Quellen