Klinik, Geburtshaus oder Hausgeburt: wie Sie wählen und sich anmelden.
In Deutschland können Sie wählen, wo Sie Ihr Kind bekommen. Die meisten Babys kommen in der Klinik zur Welt, aber auch Geburtshaus und Hausgeburt sind möglich. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt alle drei.
Klinik
- Für wen: jede Schwangerschaft. Bei Risikoschwangerschaft, Zwillingen oder erwarteter Frühgeburt eine Klinik mit Neugeborenen-Intensivstation (Perinatalzentrum) wählen.
- Was es dort gibt: Ärztinnen und Ärzte, ein Hebammenteam und in größeren Häusern eine Neugeborenenstation.
- Anschauen: Viele Kliniken bieten Infoabende und Führungen an.
- Anmelden: etwa in der 30.–36. Woche; beliebte Kliniken sind früher voll.
Geburtshaus
- Für wen: gesunde Schwangerschaften ohne Komplikationen.
- Von Hebammen geleitet: ruhig und persönlich. Wenn nötig, wechseln Sie in eine Klinik.
- Kosten: Die Kasse bezahlt die Geburt, manche Geburtshäuser verlangen aber eine Rufbereitschaftspauschale, die oft nur teilweise erstattet wird. Fragen Sie Ihre Krankenkasse.
- Anmelden: früh, oft schon in der ersten Hälfte der Schwangerschaft.
Hausgeburt
- Für wen: Schwangerschaften mit geringem Risiko; eine Hebamme begleitet die Geburt zu Hause.
- Früh fragen: Nur wenige Hebammen bieten das an.
- Kosten: Auch hier kann eine Rufbereitschaftspauschale anfallen.
Ihre eigene Hebamme in der Klinik (Beleghebamme)
Manche Hebammen können Sie in die Klinik begleiten, sodass Sie von jemandem betreut werden, den Sie kennen. Das Angebot ist begrenzt, fragen Sie also früh.
So wählen Sie
- Entfernung: Wie weit ist es, und wie lange dauert die Fahrt?
- Neugeborenenstation: Hat die Klinik eine?
- Ihre Wünsche: Wie geht man dort mit Schmerzlinderung, Geburtspositionen und Wassergeburt um?
- Begleitperson: Kann sie bei Ihnen bleiben, und gibt es ein Familienzimmer?
- Stillen: Wie gut ist die Stillberatung?
- Beratung: Besprechen Sie Ihre Pläne mit Ihrer Ärztin oder Hebamme. Der Geburtsbereich von familienplanung.de erklärt die Möglichkeiten ausführlicher.
Nach der Geburt: das Wochenbett
- Hebamme zu Hause: Ihre Hebamme betreut Sie in der Regel 12 Wochen lang. Die gesetzliche Kasse bezahlt in den ersten 10 Tagen bis zu 20 Besuche, danach bis zu 16 weitere Besuche oder Telefonate. Bei Stillproblemen kann die Hilfe länger dauern (gesund.bund.de).
- Haushaltshilfe: Können Sie nach der Geburt den Haushalt nicht führen und niemand im Haushalt kann es übernehmen, bezahlt Ihre Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Sie brauchen eine ärztliche Bescheinigung; beantragen Sie sie früh (§ 24h SGB V).
- Rückbildungskurs: Die Kasse bezahlt bis zu 10 Stunden Rückbildungsgymnastik bei einer Hebamme oder Physiotherapeutin. Schließen Sie ihn bis zum Ende des 9. Monats nach der Geburt ab (TK).
- Geburt anmelden innerhalb einer Woche (Geburt anmelden).
Traurig nach der Geburt?
Stimmungsschwankungen in den ersten Tagen sind häufig, weil sich die Hormone umstellen. Halten Traurigkeit, Angst oder gemischte Gefühle gegenüber Ihrem Baby länger an, kann es eine Wochenbettdepression sein. Sie ist behandelbar, und sie ist nicht Ihre Schuld.
- Hebamme oder Ärztin: Sprechen Sie mit Ihrer Hebamme oder Frauenärztin. Sie können Sie an Hilfe weitervermitteln.
- Krisentelefon: Telefonseelsorge, kostenlos und rund um die Uhr: 116 123.
- Elterntelefon: kostenlos und anonym: 0800 111 0 550.
- Frühe Hilfen: kostenlose Unterstützung für Familien mit Kindern unter 3, etwa eine Familienhebamme, die nach Hause kommt. Fragen Sie Ihr Jugendamt oder suchen Sie auf elternsein.info (gesund.bund.de).
Quellen